Elternbeirat

Die Schule hat nach dem Grundgesetz einen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Da Bildung und Erziehung nicht getrennt werden können, ist eine konstruktive Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften besonders wichtig. Deshalb erhält die Elternmitarbeit in der Schule eine bedeutende Rolle. Die Eltern übernehmen hier Verantwortung als Erziehungspartner in der Schule. Die Aufgaben der Eltern ergeben sich dabei aus ihrer Funktion als Erziehungspartner.

 

Die Klassenelternvertreter haben klasseninterne Aufgaben und als Mitglieder der Schulkonferenz klassenübergreifende Aufgaben. Der Elternbeirat besitzt primär eine klassenübergreifende Funktion.

 

Die Eltern aus einzelnen Klassen wählen ihre Klassenelternvertreter. Diese sind Mitglieder des Elternbeirats. Der Elternbeirat wählt wiederum einen Elternbeiratsvorsitzenden, der die Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und gegenüber der Öffentlichkeit (Gemeinde, Verwaltung etc.) vertritt. Der Elternbeiratsvorsitzende ist stellvertretender Vorsitzender der Schulkonferenz. Unter den Mitgliedern des Elternbeirats werden die Mitglieder der Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz stellt das wichtigste schulinterne Gremium für die Eltern dar.  

 

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Roßdorfschule Nürtingen

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