Nach dem Schulgesetz von Baden-Württemberg (§ 47) ist die Schulkonferenz das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern ... zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und ... zu beschließen.
Die Mitglieder der Schulkonferenz für das Schuljahr 2020/21 wurden bereits gewählt. Sie können bei Bedarf erfragt werden.